Erklärungen zum Feuerstättenbescheid
Warum bekomme ich einen Feuerstättenbescheid?
In diesem Bescheid wird festgelegt, welche Anlagen in Ihrem Gebäude in welchen Zeiträumen überprüft werden müssen.
Was habe ich für einen Nutzen von diesem Bescheid?
Sollten Sie mit meiner bisherigen Arbeit nicht zufrieden sein, können Sie mit diesem Bescheid ab 2013 einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl (aus dem Schornsteinfegerregister im Internet www.bafa.de ) die Kehr- und Überprüfungsarbeiten übertragen.
Ich habe diesen Bescheid nicht bestellt!
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz schreibt den Bescheid für jeden Eigentümer einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage vor. Deshalb bin ich verpflichtet, jedem Eigentümer diesen Bescheid auszustellen.
Was geschieht, wenn diese Arbeiten nicht im genannten Zeitraum erledigt werden?
Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die Ergebnisse der Überprüfung (nur bei Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen) bis spätestens 14 Tage nach Fristende dem zuständigen Bezirkskaminkehrer zugesandt werden. Wenn die Ausführung der Arbeiten nicht bestätigt wird, erhalten Sie vom zuständigen Ordnungsamt einen kostenpflichtigen Zweitbescheid mit nochmaliger Fristsetzung.
Was muss ich tun, damit mein bisheriger Kaminkehrer die Arbeiten weiterhin erledigt?
Dies ist der einfachste Weg, da für Sie keinerlei Aufwand entsteht, d.h. ich betreue wie gewohnt, kompetent und neutral Ihr Anwesen und sorge dadurch für den reibungslosen Betrieb Ihrer Feuerungsanlagen. Sie müssen sich zudem keine Sorgen um die Einhaltung der Termine machen.
Was sind weiterhin die Pflichtaufgaben des Bezirkskaminkehrermeisters?
Die Feuerstättenschau sowie alle Abnahmetätigkeiten bei Neubauten, Einbau bzw. Austausch von Feuerstätten bleiben ohne Wahlmöglichkeit im sogenannten Vorbehaltsbereich des Bezirkskaminkehrermeisters, in dessen Kehrbezirk sich Ihr Anwesen befindet.
Warum hat man das Schornsteinfegerhandwerk reformiert?
Das Ziel der Politik ist es, im Schornsteinfegerhandwerk mehr Wettbewerb einzuführen, ohne dabei die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen und den Umweltschutz zu vernachlässigen. Diese von der Öffentlichkeit gewollten Veränderungen sind mit viel Bürokratismus und damit auch mit Mehrkosten verbunden. Man will dem Eigentümer gewisse Entscheidungsfreiheiten geben. Diese sind aber auch mit höherer Verantwortung verbunden, da für die fristgerechte Ausführung ab 2013 nicht mehr wie bisher der Bezirkskaminkehrer, sondern allein der Eigentümer zuständig ist.
Schenken Sie mir auch weiterhin Ihr Vertrauen!
Wenn Sie ab dem Jahr 2013 neben den hoheitlichen Tätigkeiten auch die sogenannten Pflichtarbeiten weiterhin von mir erledigen lassen, erhalten Sie alle Arbeiten kostengünstig aus einer Hand. Dadurch ersparen Sie sich Mehrarbeit und Bürokratie. Sie haben nur einen Ansprechpartner für Ihre Feuerungsanlagen und können sich wie gewohnt auf mich verlassen.
Freundliche Grüße aus der Schnaid
Ihr Bezirkskaminkehrermeister Markus Dütsch
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